Der Unfall auf der Landstraße oder ein Herzinfarkt im Supermarkt: Plötzlich muss Erste Hilfe her ⁉️
Oftmals fühlen sich Ersthelfer in "normalen" Zeiten häufig überfordert und erst mal wie gelähmt.😢 Mancher hält sich mit der Hilfe vielleicht lieber ganz zurück. Doch Experten stellen
klar:
‼ Es besteht immer die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten. Eine unterlassene Hilfeleistung ist strafbar ‼
Doch diese 5 Tipps sollten in dieser Ausnahmesituation beherzigt werden:
1. An erster Stelle steht immer die eigene Sicherheit:
- Ruhe bewahren, Übersicht verschaffen ✔
- Gefahrenzone verlassen ✔
- Unfallstelle absichern ✔
- Handschuhe benutzen ✔
- Hilfe holen, Rettungsdienst informieren ✔
2. Eine wesentliche Erste Hilfe ist immer möglich -> Notruf 112 anrufen, den Betroffenen zu
beruhigen und darüber informieren, dass Hilfe unterwegs ist. Bleiben Sie so lange beim Patienten, bis der Rettungsdienst vor Ort
ist.✔
3. Bei einem Herz-Kreislaufstillstand zur Not (z.B. Blut im Gesicht) auf die Mund-zu-Mund-Beatmung
verzichten und nur die Herzdruckmassage durchführen (100 bis 120 Mal pro Minute) – und zwar solange, bis der
Rettungsdienst übernimmt.✔
5. Ein Ersthelfer mit Handicap (vielleicht gerade selbst krank...) kann sich auf die Organisation der Hilfe
beschränken: Eventuell andere auffordern und den Notruf absetzen.✔
Bleibt Gesund !