Egal ob für den Betrieb, die Trainer-Lizenz, den Führerschein, oder einfach aus Neugierde - dieser Kurs ist für
alle gedacht!
Im Kurs haben Sie die Möglichkeit, alle praktischen Maßnahmen selbst auszuprobieren, um Ihnen die Sicherheit
zu geben, wenn Sie im Notfall gefordert sind.
Nach 2 Jahren ist für Ersthelfer in Betrieben eine Weiterbildung vorgeschrieben, sonst verliert man den Status als
Ersthelfer.
Denn- damit die Handgriffe im Notfall, unter Stress und Zeitdruck richtig sitzen, müssen die Maßnahmen regelmäßig trainiert werden.
In diesem Kurs werden Grundthemen vertieft und firmenspezifische Themen intensiv behandelt.
Beide Kursarten dauern 9 Unterrichtseinheiten (´á 45min) mit Pausen
In jedem Betrieb ist es Pflicht, ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie
Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben.
Wir sind nach dem DGUV Grundsatz 304-001
bundesweit ermächtigt, Ersthelfer auszubilden. (Zertifizierungnummer 8.0892)
Bitte beachten Sie die zur Zeit gültigen Hygieneregeln,
diese ändern sich immer wieder, daher bitte selbstständig
die Vorgaben kontrollieren- vielen Dank.
- Betriebs-Ersthelfer/innen*, Ersthelfer/Innen (Wie wird man Ersthelfer ?)
- Führerscheinbewerber (alle Klassen),
- Jugendgruppenleiter/innen,
- Übungsleiter/Trainer, Medizinstudenten/innen,
- Auszubildende
- alle Personen, die im Notfall helfen können wollen
Die Ausbildungsdauer der Erste Hilfe-Grundausbildung und -Fortbildung nach
DGUV Grundsatz 304-001 beträgt jeweils 9 UE à 45 min. (7,5 Std)
- Absetzen des Notrufes,
- Absichern von Unfallstellen und richtiges Verhalten bei Annäherung eines Fahrzeuges mit Sondersignal
- Wundversorgung von einfachen und lebensbedrohlichen Verletzungen,
- Gefahrloses richtiges Helmabnehmen bei bewusstlosen Motorradfahrern
- Stabile Seitenlage und Herz-Lungen-Wiederbelebung,
- Einsatz eines Defibrillators für Ersthelfer in der Wiederbelebung,
- Lebensbedrohliche Erkrankungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall.
* = Die Kosten der Erste Hilfe-Grundausbildung und -Fortbildung nach DGUV Grundsatz 304-001 trägt zumeist Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse. Die Abrechnung übernehmen wir für Sie.
Drucken Sie hierzu unser BG Abrechnungsformular aus und bringen dies vollständig ausgefüllt zum Kursbeginn mit. Selbstverständlich rechnen wir auch über Gutscheine ab !
→ Infos zur Abrechnung der Lehrgangsgebühren
Ab 12 Personen komme ich auch in Ihren Betrieb oder Einrichtung !
Anforderung eines eigenen Kurses
Wir melden uns in Kürze bei Ihnen !
Ihre Vorteile:
- Schulung in gewohnter Umgebung
- Termin und Ort nach Ihren Wünschen
- angepasste zielgruppenorientierte Ausbildung
Allen anderen Teilnehmern stehen individuelle Angebote zur Verfügung. Sie finden alle angebotenen Lehrgänge unter "Lehrgangstermine"