Seit 2017 müssen alle BGN-Mitgliedsunternehmen das BGN-Anmelde-Formular benutzen, um Beschäftigte zum Ersthelferlehrgang anzumelden. Das
BGN-Formular ist maschinenlesbar, bei registriertem Login bereits mit den Unternehmensdaten versehen und löst damit das
bisherige DGUV-Formular ab.
Das Formular wird innerhalb von 3-5 Werktagen von der BGN per Post zugesendet. Beantragen Sie daher bitte rechtzeitig vor Ihrem Kursbesuch bei
der BGN das Abrechnungsformular.
Die Mitgliedsbetriebe benötigen immer ein von der BGN ausgestelltes Abrechnungsformular, das auf verschiedene Wege angefordert werden kann.
Andere Formulare werden nicht akzeptiert !
Alternativ kann das Formular auch telefonisch bei der BGN unter
Tel. 0621 – 4456 3222 oder per E-Mail ersthelferausbildung@bgn.de
beantragt werden.
Da aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften die Teilnehmer gleich am Lehrgangsende die Teilnahmebescheinigung erhalten müssen, ist es zwingend erforderlich, daß die erforderlichen Unterlagen am Kurstag vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen. Dabei spielt es keine Rolle, über welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet wird. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass die notwendigen Unterlagen rechtzeitig organisiert werden.
Eine spätere Nachreichung ist nicht mehr möglich, die Teilnahmegebühr muss dann in bar bezahlt werden, bzw. werden bei mehreren Teilnehmern einer Firma in Rechnung gestellt ! (55 € je Teilnehmer). Weitere Infos finden Sie auch in unseren AGB´ s
Bitte melden Sie sich, wenn etwas unklar ist, wir helfen Ihnen gerne weiter :-)