Seit 2017 müssen alle BGN-Mitgliedsunternehmen das neue BGN-Anmelde-Formular benutzen, um Beschäftigte zum Ersthelferlehrgang anzumelden. Das neue BGN-Formular ist maschinenlesbar, bereits mit den Unternehmensdaten versehen und löst damit das bisherige DGUV-Formular ab.
Das Formular wird innerhalb von 3-5 Werktagen von der BGN per Post zugesendet. Beantragen Sie daher bitte rechtzeitig vor Ihrem Kursbesuch bei
der BGN das Abrechnungsformular.
Alternativ kann das Formular auch telefonisch bei der BGN unter
Tel. 0621 – 4456 3222 oder per E-Mail ersthelferausbildung@bgn.de
beantragt werden.
Da aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften die Teilnehmer gleich am Lehrgangsende die Teilnahmebescheinigung erhalten müssen, ist es zwingend erforderlich, daß die erforderlichen Unterlagen am Kurstag vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen. Dabei spielt es keine Rolle, über welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet wird.
Bitte melden Sie sich, wenn etwas unklar ist, wir helfen Ihnen gerne weiter :-)