Der Ersthelfer durchläuft eine Grundausbildung, bestehend aus einem Erste -Hilfe - Grundlehrgang nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (9 UE á 45 min) . Der auszubildende Ersthelfer muß vom Betrieb hierfür freigestellt werden.
Um die Qualifikation als Betriebs-Ersthelfer*In aufrecht zu erhalten, ist anschließend alle zwei Jahre eine Fortbildung (9 UE á 45 min) erforderlich. Hierzu absolviert der Ersthelfer ein sog. Erste Hilfe Training. Im Rahmen dieser Schulung werden die erworbenen Fähigkeiten aufgefrischt und an den neuesten Anforderungen ausgerichtet. Durch ausreichende Zeitvorgaben für praktische Übungen wird die Motivation und Einsatzbereitschaft der Betriebshelfer/-innen gestärkt. Daneben besteht die Möglichkeit die inzwischen gemachten Erfahrungen auszutauschen.
Kursdauer des Grundausbildungskurses
9 UE á 45 min, wahlweise an einem Tag oder zwei Terminen. Sie bestimmen den Ort und den Termin.
Kursdauer des Fortbildungskurses
9 UE á 45 min, wahlweise an einem Tag oder zwei Terminen, Sie bestimmen den Ort und den Termin.
Bitte beachten Sie in Zeiten der Corona Pandemie folgende Regeln
Kursort - Inhouseseminare:
Ab 12 Teilnehmern bieten wir sämtliche Erste-Hilfe-Ausbildungskurse ohne Aufpreis gerne als Inhouse-Veranstaltung an.
Ihre Vorteile:
- Schulung in gewohnter Umgebung
- Termin und Ort nach Ihren Wünschen
- angepasste zielgruppenorientierte Ausbildung
Allen anderen Teilnehmern stehen individuelle Angebote zur Verfügung.
Sie finden alle angebotenen Lehrgänge über "Lehrgangstermine"
Lehrgangskosten:
Abrechnung über Ihre Berufsgenossenschaft möglich ! Drucken Sie hierzu unser BG Abrechnungsformular aus und bringen dies vollständig ausgefüllt zum Kursbeginn mit. Selbstverständlich rechnen
wir auch über Gutscheine ab ! Diese müssen zum Lehrgangsbeginn vorliegen.
→
Infos zur Abrechnung der Lehrgangsgebühren