Besuchen Ihre Mitarbeiter*Innen einen unserer Kurse, ist eine direkte
Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen möglich.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt und im Original am Kurstag mitgebracht und der Ausbilderin vor Ort ausgehändigt werden - senden Sie daher vorab bitte keine Unterlagen.
Wir sind Vertragspartner mit allen Berufsgenossenschaften und rechnen mit diesen selbstständig ab.
- Ihr Betrieb ist bei der BGW versichert
- Ihr Betrieb/
Einrichtung ist bei der UKBW versichert
- Ihr Betrieb ist bei der BGN versichert
- Ihr
Betrieb ist bei der UVB versichert
- Anweisung für alle anderen bisher nicht genannten
Berufsgenossenschaften
Da aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften die Teilnehmer gleich am Lehrgangsende die Teilnahmebescheinigung erhalten müssen, ist es zwingend erforderlich, daß die erforderlichen Unterlagen am Kurstag vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen. Dabei spielt es keine Rolle, über welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet wird.
Bitte melden Sie sich, wenn etwas unklar ist, wir helfen Ihnen gerne weiter :-)