Besuchen Ihre Mitarbeiter*Innen einen unserer Kurse, ist eine direkte
Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen möglich.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt und im Original am Kurstag mitgebracht und der Ausbilderin vor Ort ausgehändigt werden - senden Sie daher vorab bitte keine Unterlagen.
Wir sind Vertragspartner mit allen Berufsgenossenschaften und rechnen mit diesen selbstständig ab.
- Ihr Betrieb/ Einrichtung ist bei der UKBW versichert
Formular für Aus- und Fortbildungen
"Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungsrichtungen für Kinder"
- Ihr Betrieb ist bei der BGW versichert
Dieses Formular muss Online mit der Mitgliedsnummer angefordert werden.
- Ihr Betrieb ist bei der BGN versichert
Dieses Formular muss mehrere Tage vor Besuch des Lehrgangs beantragt werden.
- Ihr Betrieb ist bei der UVB versichert
Es müssen rechtzeitig Gutscheine vor Besuch des Lehrgangs angefordert werden
- Anweisung für
alle anderen Berufsgenossenschaften
Für alle anderen Berufsgenossenschaften können Sie dieses Formular benutzen und downloaden
Da aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften die Teilnehmer gleich am Lehrgangsende die Teilnahmebescheinigung erhalten müssen, ist es zwingend erforderlich, daß die erforderlichen Unterlagen am Kurstag vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen. Dabei spielt es keine Rolle, über welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet wird.
Bitte melden Sie sich, wenn etwas unklar ist, wir helfen Ihnen gerne weiter :-)