Abrechnung über die BGW

Hier finden Sie die Verfahrensweise für eine direkte Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrt

Bei der BGW gibt es ein verpflichtendes Online-Verfahren: Das erforderliche Formular zur Abrechnung der Lehrgangsgebühren muss im Vorfeld Online mit Namen und Geburtsdatum
aller Teilnehmer ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Dabei wird von der BGW automatisch sofort geprüft, ob die Lehrgangsgebühren übernommen werden.
Am linken oberen Seitenrand (siehe Bild) findet sich dann auf dem ausgedruckten BGW-Formular ein Prüfsiegel. Ohne dieses ist keine Abrechnung mit der BGW möglich, andere Formulare werden nicht akzepiert ! Handschriftlich oder nachträglich eingefügte Personen können nicht über die BGW abgerechnet werden, da für diese keine Kostenübernahmebestätigung vorliegt!

 

Einen Tag vorher beantragen

Bearbeiten Sie online bitte 2-3 Tage vor Ihrem Kursbesuch das Abrechnungsformular der BGW - dann wissen Sie, wer definitiv teilnimmt.

Alternativ kann das Formular auch telefonisch bei der BGW
unter Tel: (040) 202 07 - 48 39 beantragt werden, dies sollte rechtzeitig ein paar Tage vorher geschehen, damit es zum Lehrgangsbeginn vorliegt.


Achtung: Sonderregelung für Kindertageseinrichtungen:

Die Kosten für die Aus- und Fortbildungen "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungsrichtungen für Kinder" übernimmt nicht mehr die BGW, sondern die zuständige Unfallkasse (UKBW).  Was bedeutet das ?

Auch wenn die Erzieherinnen bei der BGW versichert sind und die Kinder bei der UKBW,  übernimmt nur die UKBW alleine die Kostenübernahme. Es kann nicht mehr über die BGW abgerechnet werden.

Der Vorteil: Sie haben als KiTa nur noch einen Ansprechpartner für die Kostenübernahme. Lesen Sie hier, wie mit der UKBW abgerechnet wird.

 

Ist die Einrichtung nur über die BGW versichert ?

Wenn in einer Einrichtung sowohl die ErzieherInnen, als auch die Kinder bei der BGW versichert sind, bleibt die BGW auch weiterhin der alleinige Ansprechpartner und übernimmt auch die Kosten allein:
Zunächst brauchen Sie dafür eine Sondergenehmigung!
Schreiben Sie dazu eine Mail an sabine.maass@bgw-online.de

Schildern Sie die Fakten, dann bekommen Sie die Sondergenehmigung mit Anweisungen per Mail. Drucken Sie diese aus und übergeben Sie diese der Erste Hilfe Ausbilderin.
Den Rest erledigen wir :-)

 

So geht es weiter:

  1. Teilnehmer für die Schulung festlegen
  2. 15-stellige Mitgliedsnummer (es sind nur Zahlen enthalten, keine Buchstaben!) bei der BGW oder Betriebsstättennummer bereithalten
  3. Online-Verfahren starten hier finden Sie den Link
  4. Alle Schritte des Online-Verfahrens durchlaufen.

Folgende Angaben sind (bei einem registrierten Zugang) bereits vollständig ausgefüllt, ansonsten bitte selbst eintragen:

- Anschrift des Unternehmens

- Zuständiger Unfallversicherungsträger

- Mitgliedsnummer bei der BGW  (15 Zahlen, keine Buchstaben)

 

Sie tragen dann ein:

- Alle Teilnehmer mit Geburtsdatum (=> in der Tabelle)

- Ort (Einrichtung mit Adresse)  und Datum des Lehrgangs
- Ansprechperson im Unternehmen mit Tel und eMailadresse eintragen.

- Dokument ausdrucken

 

Mit Stempel + Unterschrift versehen

- Stempel drauf UND Unterschrift NICHT vergessen. (=> rechts unter der 10 Spaltentabelle). Fehlen diese Angaben bzw. der Stempel, kann das Dokument nicht verwendet werden, dann wird der Lehrgang in Rechnung gestellt.

Das fertig vorbereitete Formular zum Lehrgang mitnehmen, dies ist die Bestätigung für die Kostenübernahme durch die BG.

 

- Formular mit den namentlich aufgeführten Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Lehrgangsbeginn bei der Lehrgangsleitung vorlegen.

- Die Teilnehmer unterschreiben das Formular dann zu Beginn des Lehrgangs.

- Teilnehmer dürfen NICHT handschriftlich eingetragen werden, da für diese im Zuge des Onlineprüfungsverfahren keine Prüfung und damit keine Genehmigung vorliegt.

Bringen Sie auch die  evtl. Sondergenehmigung mit, ohne diese kann der Lehrgang mit der BGW nicht abgerechnet werden !

 

Wichtig

Da aufgrund aktueller gesetzlicher Vorschriften die Teilnehmer gleich am Lehrgangsende die Teilnahmebescheinigung erhalten müssen, ist es zwingend erforderlich, daß das erforderliche Formular am Kurstag vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen. Dabei spielt es keine Rolle, über welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet wird. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass das  Formular rechtzeitig organisiert wird.

Bei mehr als 10 Teilnehmern müssen entsprechend alle Formulare die erforderlichen Daten enthalten, inklusive Stempel und Unterschrift.

Eine spätere Nachreichung ist nicht mehr möglich, die Teilnahmegebühr muss dann in bar bezahlt werden, bzw.  werden bei mehreren Teilnehmern einer Firma in Rechnung gestellt ! (55 € je Teilnehmer). Weitere Infos finden Sie auch in unseren AGB´ s

 

So sieht das fertig ausgefüllte Formular aus:

So sieht das vollständig ausgefüllte BGW Formular am Ende aus.
So sieht das vollständig ausgefüllte BGW Formular am Ende aus.

Noch Fragen?

 Bitte melden Sie sich, wenn etwas unklar ist, wir helfen Ihnen gerne weiter :-)