Bei der BGW gibt es ein verpflichtendes Online-Verfahren zur Kostenübernahme für die Aus- und Fortbildung zur betrieblichen Ersten Hilfe. Das erforderliche Formular zur
Abrechnung der Lehrgangsgebühren muss jetzt im Vorfeld online mit Namen und Geburtsdatum aller Teilnehmer ausgefüllt und
ausgedruckt werden.
Dabei wird von der BGW automatisch sofort geprüft, ob die Lehrgangsgebühren übernommen werden.
Am linken oberen Seitenrand (siehe Bild) findet sich dann auf dem ausgedruckten BGW-Formular ein Prüfsiegel. Ohne dieses ist keine Abrechnung
mit der BGW möglich, andere Formulare werden nicht akzepiert ! Handschriftlich oder nachträglich eingefügte Personen können
nicht über die BGW abgerechnet werden, da für diese keine Kostenübernahmebestätigung vorliegt!
Die Kosten für die Aus- und Fortbildungen "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungsrichtungen für Kinder" übernimmt nicht mehr die BGW,
sondern die zuständige Unfallkasse (UKBW). Was bedeutet das ?
Auch wenn die Erzieherinnen bei der BGW versichert sind und die Kinder bei der UKBW, übernimmt nur die UKBW alleine die
Kostenübernahme. Es kann nicht mehr über die BGW abgerechnet werden.
Der Vorteil: Sie haben als KiTa nur noch einen Ansprechpartner für die Kostenübernahme. Lesen Sie hier, wie mit der UKBW abgerechnet wird.
Wenn in einer Einrichtung sowohl die ErzieherInnen, als auch die Kinder bei der BGW versichert sind, bleibt die BGW auch weiterhin der
alleinige Ansprechpartner und übernimmt auch die Kosten allein:
Zunächst brauchen
Sie dafür eine Sondergenehmigung!
Schreiben Sie dazu eine Mail an sabine.maass@bgw-online.de
Schildern Sie die Fakten, dann bekommen Sie die Sondergenehmigung mit Anweisungen per Mail. Drucken Sie diese aus und übergeben Sie diese der
Erste Hilfe Ausbilderin.
Den Rest erledigen wir :-)
Folgende Angaben sind (bei einem registrierten Zugang) bereits vollständig ausgefüllt, ansonsten bitte selbst eintragen:
- Anschrift des Unternehmens
- Zuständiger Unfallversicherungsträger
- Mitgliedsnummer bei der BGW
- Alle Teilnehmer mit Geburtsdatum (=> in der Tabelle)
- Ort (Einrichtung mit Adresse) und Datum des Lehrgangs
- Dokument ausdrucken
- Dieses zum Lehrgang mitnehmen, dies ist die Bestätigung für die Kostenübernahme durch die BG.
- Stempel drauf UND Unterschrift NICHT vergessen. (=> rechts unter der 10 Spaltentabelle). Fehlt dies, kann das Dokument nicht verwendet werden, dann wird der Lehrgang in Rechnung gestellt.
- Dokument mit den namentlich aufgeführten Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Lehrgangsbeginn bei der Lehrgangsleitung vorlegen.
- Die Teilnehmer unterschreiben das Formular dann zu Beginn des Lehrgangs.
Bearbeiten Sie online bitte einen Tag vor Ihrem Kursbesuch das Abrechnungsformular der BGW - dann wissen Sie, wer definitiv teilnimmt.
Alternativ kann das Formular auch telefonisch bei der BGW
unter Tel: (040) 202 07 - 48 39 beantragt werden.
Da aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften die Teilnehmer gleich am Lehrgangsende die Teilnahmebescheinigung erhalten müssen, ist es zwingend erforderlich, daß die erforderlichen Unterlagen am Kurstag vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen. Dabei spielt es keine Rolle, über welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet wird. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass die notwendigen Unterlagen rechtzeitig organisiert werden.
Eine spätere Nachreichung ist nicht mehr möglich, die Teilnahmegebühr muss dann in bar bezahlt werden, bzw. werden bei mehreren Teilnehmern einer Firma in Rechnung gestellt ! (55 € je Teilnehmer). Weitere Infos finden Sie auch in unseren AGB´ s
Bitte melden Sie sich, wenn etwas unklar ist, wir helfen Ihnen gerne weiter :-)