Die Abrechnung erfolgt seit Dezember 2021 NICHT mehr über Gutscheine, sondern über das folgende Abrechnungsformular, welches Sie direkt hier
herunterladen können.
Füllen Sie dies vollständig aus und lassen Sie dieses von einem Teilnehmer/in im Kurs vorlegen. Bitte Stempel und Unterschrift nicht
vergessen.
Achtung: Eine Kursteilnahme auf Kosten der Unfallkasse Baden-Württemberg ist nur mit diesem Fomular möglich. Hier finden Sie die
Ausfüllanleitung
Laden Sie das Formular direkt hier herunter, dann lässt es sich am Computer ausfüllen:
Bitte füllen Sie alle blau hinterlegten Felder aus. Es können nur vollständig ausgefüllte Formulare zur
Abrechnung genutzt werden, eine spätere Nachreichung ist nicht mehr möglich.
Stempel und Unterschrift nicht vergessen !
Wichtig: Sie brauchen die UKBW Mitgliedsnummer, nicht die einer anderen Berufsgenossenschaft !
Diese erfahren Sie bei Ihrem Träger oder bei der UKBW selbst, siehe unten.
Die Kosten für die Aus- und Fortbildungen "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungsrichtungen für Kinder" übernimmt nicht mehr die
BGW, sondern die zuständige Unfallkasse (UKBW). Sie haben als KiTa also nur noch einen Ansprechpartner für die
Kostenübernahme.
Auch wenn die Erzieherinnen bei der BGW versichert sind und die Kinder bei der UKBW, übernimmt nur die UKBW alleine die
Kostenübernahme, es kann also nicht mehr über die BGW abgerechnet werden.
(Ausnahme: Wenn in einer Einrichtung nicht nur die ErzieherInnen, sondern auch die Kinder bei der BGW versichert sind!
Hier bleibt die BGW auch weiterhin der alleinige Ansprechpartner und übernimmt auch die Kosten allein.) Lesen Sie hier, wie mit der BGW abgerechnet wird.
Wenn über die UKBW (Unfallkasse) abgerechnet wird, tragen Sie auf dem UKBW Formular bitte nur die Mitgliedsnummer der UKBW ein, ansonsten kann
nicht über diese abgerechnet werden. Die Mitgliedsnummer der BGW ist ungültig, wird von der UKBW nicht
akzeptiert, da sie nicht auf die BGW Datenbank zurückgreifen kann.
Ist die Nummer nicht oder falsch eingetragen, werden keine
Teilnahmebescheinigungen ausgegeben, bzw. es wird über Rechnung abgerechnet.
Lehrkräfte rechnen seit dem 01. März 2023 ebenfalls über das Formular ab.
D.h. es können keine Gutscheine mehr beantragt werden.
Tragen Sie bitte nur die Mitgliedsnummer der UKBW ein, ansonsten kann nicht über diese abgerechnet werden. Ist die Nummer (15 Ziffern) nicht oder falsch eingetragen, werden
keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben, bzw. es wird über Rechnung abgerechnet.
Diese finden Sie auf Anschreiben der Unfallkasse und umfasst 14- 15 Ziffern.
Oder Sie rufen direkt bei der UKBW an:
Frau Angelika Urbanke
Tel: 0711 - 9321 7302
Mail: angelika.urbanke@ukbw.de
Weitere Informationen, wer wie abrechnen kann, finden
Sie direkt auf der Homepage der UKBW
Da aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften die Teilnehmer gleich am Lehrgangsende die Teilnahmebescheinigung erhalten müssen, ist es zwingend erforderlich, daß die erforderlichen Unterlagen am Kurstag vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen. Dabei spielt es keine Rolle, über welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet wird. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass die notwendigen Unterlagen rechtzeitig organisiert werden.
Bitte melden Sie sich, wenn etwas unklar ist, wir helfen Ihnen gerne weiter :-)