Abrechnung mit der Unfallkasse BW

Hier finden Sie die Verfahrensweise für eine direkte Abrechnung mit der Unfallkasse Baden-Würtemberg

Die Abrechnung erfolgt seit Dezember 2021 NICHT mehr über Gutscheine, sondern über das folgende Abrechnungsformular, welches Sie direkt hier herunterladen können.
Füllen Sie dies vollständig aus und lassen Sie dieses von einem Teilnehmer/in im Kurs vorlegen. Bitte Stempel und Unterschrift nicht vergessen.

Achtung: Eine Kursteilnahme auf Kosten der Unfallkasse Baden-Württemberg ist nur mit diesem Fomular möglich.  Hier finden Sie die Ausfüllanleitung

Abrechnungsformular der UKBW für Erste Hilfe Lehrgänge
Abrechnungsformular der UKBW für Erste Hilfe Lehrgänge

 

 

 Laden Sie das Formular direkt hier herunter, dann lässt es sich am Computer ausfüllen:

 

Bitte füllen Sie alle blau hinterlegten Felder aus. Es können nur vollständig ausgefüllte Formulare zur Abrechnung genutzt werden, eine spätere Nachreichung ist nicht mehr möglich.
Stempel und Unterschrift nicht vergessen !

Wichtig: Sie brauchen die UKBW Mitgliedsnummer, nicht die einer anderen Berufsgenossenschaft !
Diese erfahren Sie bei Ihrem Träger oder bei der UKBW selbst, siehe unten.

Sonderregelung für Kindertageseinrichtungen:

Die Kosten für die Aus- und Fortbildungen "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungsrichtungen für Kinder" übernimmt nicht mehr die BGW, sondern die zuständige Unfallkasse (UKBW).  Sie haben als KiTa also nur noch einen Ansprechpartner für die Kostenübernahme.

Auch wenn die Erzieherinnen bei der BGW versichert sind und die Kinder bei der UKBW,  übernimmt nur die UKBW alleine die Kostenübernahme, es kann also nicht mehr über die BGW abgerechnet werden.
(Ausnahme: Wenn in einer Einrichtung nicht nur die ErzieherInnen, sondern auch die Kinder bei der BGW versichert sind!  Hier bleibt die BGW auch weiterhin der alleinige Ansprechpartner und übernimmt auch die Kosten allein.) Lesen Sie hier, wie mit der BGW abgerechnet wird.

 

Wichtig- die richtige Mitgliedsnummer auf dem Formular

Wenn über die UKBW (Unfallkasse) abgerechnet wird, tragen Sie auf dem UKBW Formular bitte nur die Mitgliedsnummer der UKBW ein, ansonsten kann nicht über diese abgerechnet werden. Die Mitgliedsnummer der BGW ist ungültig, wird von der UKBW nicht akzeptiert, da sie nicht auf die BGW Datenbank zurückgreifen kann.
Ist die Nummer nicht oder falsch eingetragen, werden keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben, bzw. es wird über Rechnung abgerechnet.
 

Abrechnung für Schulen und Lehrkräfte:

Lehrkräfte rechnen seit dem 01. März 2023 ebenfalls über das Formular ab.
D.h. es können keine Gutscheine mehr beantragt werden.
Tragen Sie bitte nur die Mitgliedsnummer der UKBW ein, ansonsten kann nicht über diese abgerechnet werden. Ist die Nummer (15 Ziffern) nicht oder falsch eingetragen, werden keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben, bzw. es wird über Rechnung abgerechnet.

 

Wie finden Sie die Mitgliedsnummer der UKBW heraus ?

Diese finden Sie auf Anschreiben der Unfallkasse und umfasst 14- 15 Ziffern.
Oder Sie rufen direkt bei der UKBW an:
Frau Angelika Urbanke
Tel: 0711 - 9321 7302
Mail: angelika.urbanke@ukbw.de

Weitere Informationen direkt über die Homepage der UKBW:

Weitere Informationen, wer wie abrechnen kann, finden
Sie direkt auf der  Homepage der UKBW

Download
Download vom UKBW Abrechnungsformular
Achtung: Kann nicht für die BGW oder BGN genutzt werden ! Diese nutzen eigene Formulare. Beachten Sie dazu die Hinweise unter "Abrechnung mit BG und Unfallkasse".
UKBW_Abrechnungsformular_Ersthelfende.pd
Adobe Acrobat Dokument 163.4 KB

Wichtig:

Da aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften die Teilnehmer gleich am Lehrgangsende die Teilnahmebescheinigung erhalten müssen, ist es zwingend erforderlich, daß die erforderlichen Unterlagen am Kurstag vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen. Dabei spielt es keine Rolle, über welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet wird. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass die notwendigen Unterlagen rechtzeitig organisiert werden.

  • Eine spätere Nachreichung ist nicht mehr möglich, die Teilnahmegebühr muss dann in bar bezahlt werden, bzw.  werden bei mehreren Teilnehmern einer Firma in Rechnung gestellt ! (55 € je Teilnehmer). Weitere Infos finden Sie auch in unseren AGB´ s

So sieht das vollständig ausgefüllte Formular aus:

So sieht das vollständig ausgefüllte Formular aus
So sieht das vollständig ausgefüllte Formular aus

Noch Fragen?

 Bitte melden Sie sich, wenn etwas unklar ist, wir helfen Ihnen gerne weiter :-)