Die Abrechnung erfolgt durch ein Gutscheinverfahren, welche die Mitgliedsunternehmen rechtzeitig (mind. 3 Wochen vor Kursbeginn) mit dem
entsprechenden Antragsformular bei der Unfallkasse Bund und Bahn beantragen.
Hier finden Sie den Link zur → Gutscheinbeantragung
Da aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften die Teilnehmer gleich am Lehrgangsende die Teilnahmebescheinigung erhalten müssen, ist es zwingend erforderlich, daß die erforderlichen Unterlagen am Kurstag vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen. Dabei spielt es keine Rolle, über welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet wird.
Achten Sie daher unbedingt darauf, dass die notwendigen Unterlagen rechtzeitig organisiert werden.
Eine spätere Nachreichung ist nicht mehr möglich, die Teilnahmegebühr muss dann in bar bezahlt werden, bzw. werden bei mehreren Teilnehmern einer Firma in Rechnung gestellt ! (55 € je Teilnehmer). Weitere Infos finden Sie auch in unseren AGB´ s
Bitte melden Sie sich, wenn etwas unklar ist, wir helfen Ihnen gerne weiter :-)