
Häufig gestellte Fragen
Was ist eigentlich Erste Hilfe ?
Unter Erste Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die bei Unfällen, akuten Erkrankungen, Vergiftungen und sonstigen Notfällen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder eines Arztes erforderlich sind, damit sich der Gesundheitszustand des Betroffenen nicht weiter verschlechtert.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Unfallstelle absichern,
- Verunglückte aus akuter Gefahr retten
- Notruf veranlassen, Rettungsdienst bzw. Notarzt alarmieren
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen wie z.B. Blutstillung, Seitenlage herstellen, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Beatmung
- Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Hilfeleistung lindern
- Verletzte vor Wärmeverlust schützen, Verletzungen verbinden
- Betroffene trösten und betreuen
Muß ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn ich bei der Erste Hilfe Leistung Fehler mache ?
Können gegen mich Haftungsansprüche geltend gemacht werden ?
Die Fragen können klar verneint werden. Erste Hilfe soll im Notfall Leben retten. Wenn der Ersthelfer Fehler macht, muß er keinen Schadensersatz leisten.
Er wird auch nicht strafrechtlich verfolgt. Sie handeln als Ersthelfer im Rahmen der Möglichkeiten, die Ihnen durch die Erste Hilfe Ausbildung vermittelt wurden.
Dies gilt übrigens auch für alle, die nicht zum Ersthelfer ausgebildet wurden. Hilfeleisten ist eine Grundpflicht, die nicht strafrechtlich verfolgt wird
Wofür sind die Bescheinigungen gültig ?
Unsere Bescheinigungen über den Besuch eines Lehrganges sind staatlich anerkannt nach §§ 19 und 68 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV), für das Medizinstudiumgemäß § 5 Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) und für die Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer der Berufsgenossenschaften gemäß den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften, für die Ausbildung von Piloten, für die Übungsleiter und Kursleiter der verschiedenen Berufs- und Sportverbände.
Wie lange sind die Bescheinigungen gültig ?
Normalerweise unbegrenzt, wenn Sie einen Kurs nach dem 01.Januar 2002 besucht haben.
Im Rahmen der betrieblichen Ersthelferausbildung (BGV A1) gilt der Kurs 2 Jahre und kann durch ein Erste Hilfe Training aufgefrischt werden.
Da aber auch die Erste Hilfe Richtlinien ständig weiterentwickelt werden und neue medizinische Kenntnisse einfließen, empfehlen wir auch Privatpersonen ihre Kenntnisse nach einigen Jahren aufzufrischen, dies kann durch den Besuch eines kompletten Erste-Hilfe-Lehrganges oder auch durch ein Erste-Hilfe-Training geschehen; unsere Trainingslehrgänge stehen auch Privatpersonen offen
Wie kann ich meine Erste Hilfe-Kenntnisse auffrischen ?
Hierfür bieten wir ein Erste-Hilfe-Training an, nähere Informationen und Termine finden Sie unter dem Menüpunkt "Erste Hilfe Betriebe".
Darüber hinaus können Sie aber auch ein Kurs "Fit in Erster Hilfe" besuchen. Für unsere anderen Kurse (Erste Hilfe am Kind, Erste Hilfe für Sportgruppen) bieten wir ebenfalls in unregelmäßigen Abständen Auffrischungskurse an. Genaue Termine finden SIe unter "Kurstermine" oder können bei uns erfragt werden.
Was passiert, wenn ich zu spät zum Lehrgang komme ?
Kommen Sie bitte rechtzeitig. Sollten Sie Teile des Lehrganges nicht vollständig absolvieren, dürfen wir Ihnen keine Teilnahmebescheinigung ausstellen, da sonst die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtszeit unterschritten würde. Dies gilt auch für eine verspätete Rückkehr aus der Pause oder das vorzeitige Verlassen des Kurses. Es besteht allerdings die Möglichkeit, versäumte Lehrgangsabschnitte in einem anderen Lehrgang nachzuholen; dies muss allerdings mit uns vorher vereinbart werden.
Gibt es Pausen während der Lehrgänge ?
Im unseren Lehrgängen sind regelmäßige kleine Pausen von ca. 10 Minuten Länge sowie eine längere Mittagspause vorgesehen.
Muß ich an den praktischen Übungen teilnehmen ?
Die praktischen Übungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung und vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Alle Kursteilnehmer müssen daran teilnehmen. Ohne Teilnahme an den praktischen Übungen dürfen wir Ihnen keine Teilnahmebescheinigung ausstellen. Körperbehinderte können unter Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Behindertenausweises gem. § 8a StVZO von der Teilnahme an einzelnen Übungen befreit werden. Wer krankheitsbedingt bestimmte Übungen nicht ausführen kann oder möchte, wendet sich bitte vorher an den Ausbilder.
Welche Kleidung sollte ich tragen ?
Im praktischen Unterricht werden diverse Lagerungs-, Trage-, Beatmungs- und Wiederbelebungstechniken geübt. Daher empfehlen wir Ihnen strapazierfähige Kleidung und rutschfestes Schuhwerk zu tragen. Miniröckchen, High-Heels, Plateauschuhe, Designeranzüge und dergleichen sind eher ungeeignet.
Was muß ich zum Erste Hilfe Kurs mitbringen ?
Schreibutensilien-falls gewünscht, Interesse, gute Laune. Siehe auch Kleiderordnung.
Gibt es auch Kurse in anderen Sprachen als Deutsch ?
Ja, wir können bei Bedarf für geschlossene Gruppen auch Kurse in Englisch anbieten. Bitte setzen Sie sich mit uns diesbezüglich in Verbindung.
Wenn Sie Ihren eigenen Dolmetscher mitbringen, kann dieser kostenlos am Kurs teilnehmen, erhält aber keine Bescheinigung
Ich habe einen LSM Kurs gemacht, benötige aber einen Erste Hilfe Grundkurs.
Kein Problem, der LSM Kurs wird bei unserem Kurskonzept auch als erster Teil eines Grundkurses anerkannt. Sie können Ihren LSM Kurs also einfach
zum Grundkurs aufstocken. Dasselbe gilt übrigens auch für ein Erste Hilfe Training. Bitte bringen Sie hierzu einfach Ihre Bescheinigung des bereits besuchten
Kurses mit.
Ich suche einen Kurs für das Physikum ?
Unser Erste Hilfe Lehrgang wird als "Erste Hilfe Kurs" für Medizinstudenten anerkannt.
Häufige gestellte Fragen zur Erste Hilfe Ausbildung im Betrieb:
Wieviele Ersthelfer müssen im Betrieb anwesend sein ?
Nach § 26 Abs. 1 der UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV A1/GUV A1) errechnet sich die Anzahl der Ersthelfer (EH), die mindestens zur
Verfügung stehen müssen, wie folgt:
- Bei 2 - 20 Versicherten muß 1 Ersthelfer anwesend sein.
- In Verwaltungs-und Handelsbetrieben müssen bei mehr als 20 Versicherten 5% der anwesenden Versicherten als Ersthelfer ausgebildet sein,
- In allen sonstigen Betrieben müssen bei mehr als 20 Versicherten 10 % der anwesenden Versicherten als Ersthelfer ausgebildet sein.
Ein wichtiger Hinweis: Diese Regelung bezieht sich immer auf die "anwesenden Versicherten", also auf die Personenzahl, die am jeweiligen Tag im Betrieb tatsächlich arbeitet.
Welche Lehrgänge müssen betriebliche Ersthelfer besuchen ?
Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer erfolgt durch die Teilnahme an einem Erste Hilfe Lehrgang, der 12 Unterrichtseinheiten á 60 min umfasst . Die Ersthelfer bilden sich alle zwei Jahre durch die Teilnahme an einem achtstündigen Erste Hilfe Trainings fort.
Was kosten die Kurse ?
Vielfach übernehmen die Berufsgenossenschaften bzw. die Unfallkassen aufgrund einer Vereinbarung die Teilnehmergebühren.
Ansonsten finden Sie die Kursgebühren in der Kursbeschreibung der einzelnen Kursangebote.
Können die Kurse auch im Betrieb durchgeführt werden ?
Selbstverständlich führen wir die Kurse auch in den Räumen Ihres Betriebes durch. Die Kurse sollten mindestens 8 bis maximal 20 Teilnehmer haben.
Sprechen Sie uns einfach an, gemeinsam finden wir völlig unkompliziert den für Sie passenden Termin.
Welche Folgen hat die Unterschreitung an notwendigen Ersthelfern ?
Wenn der Unternehmer seine Erste-Hilfe-Pflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllt, können daraus unangenehme rechtliche Konsequenzen entstehen. Ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße sind da noch die geringsten Folgen. Sollte ein Beschäftigter aufgrund mangelhafter Organisation oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen einen Gesundheitsschaden erleiden oder sogar zu Tode kommen, hätte dies auch strafrechtliche Konsequenzen – bis hin zu einer Anklage wegen Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung.
Welches Erste Hilfe Material brauche ich im Betrieb ?
Zum Erste Hilfe Material zählen in erster Linie Verbandmaterialien, z.B. Heftpflaster, Wundschnellverbände, Verbandpäckchen. Der erforderliche Mindestinhhalt an Verbandsstoffen ist im einzelnen in Normen festgelegt, z.B. in der DIN 13 157 (kleiner Verbandskasten) sowie in der DIN 13169 (großer Verbandskasten).
Der große und der kleine Verbandskasten unterscheiden sich lediglich in der Menge des Inhalts - zwei kleine ersetzten einen großen. Im Außendienst kann auch der Kraftwagen-Verbandskasten verwendet werden, Zusätzliches Erste-Hilfe-Material über den Inhalt des Verbandskastens hinaus ist aufgrund betriebsärztlicher Entscheidung oder betriebsbedingter Gefährdungen bereitzuhalten. Bei betriebsspezifischen Gefahren, z.B. durch das Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe, können beispielsweise Augenspülflaschen, bestimmte Arzneimittel oder Sauerstoff zum Erste-Hilfe Material gehören. Diese dürfen ausschließlich vom Arzt oder von besonders eingewiesenem Person angewandt werden.
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